Lehramtsstudierende
Bereits im Studium kann es sinnvoll sein, sich mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu beschäftigen. Bei einer geplanten Beamtenlaufbahn sollte dabei auch die spätere Dienstunfähigkeit berücksichtigt werden.
Wir prüfen deinen Beamtenstatus, deine mögliche Versorgungslücke und die Bedingungen geeigneter DU-Lösungen. So erhältst du eine verständliche Einordnung, welcher Schutz zu deiner Laufbahn passt.
Die möglichen finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit hängen stark von deinem beruflichen Status und den für dich geltenden Versorgungsvorschriften ab.
Bereits im Studium kann es sinnvoll sein, sich mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu beschäftigen. Bei einer geplanten Beamtenlaufbahn sollte dabei auch die spätere Dienstunfähigkeit berücksichtigt werden.
Im Referendariat können die bestehenden beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche noch begrenzt sein. Deshalb sollte geprüft werden, welche Einkommenslücke bei einer gesundheitlich bedingten Entlassung oder Dienstunfähigkeit entstehen könnte.
Auch mit beamtenrechtlicher Versorgung kann eine persönliche Einkommenslücke verbleiben. Wie groß diese ist, hängt unter anderem von Status, Dienstzeit, Besoldung und den geltenden Versorgungsvorschriften ab.
Für angestellte Lehrkräfte gilt nicht das beamtenrechtliche Dienstunfähigkeitsverfahren. Hier steht in der Regel eine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Mittelpunkt.
Nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel funktioniert gleich.
Die Versicherungsbedingungen bestimmen, wann eine Leistung ausgelöst werden kann und welche Nachweise erforderlich sind. Deshalb sollte nicht nur die Beitragshöhe verglichen werden.
Nicht jede Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel bietet denselben Schutz. Entscheidend sind die genaue Formulierung, dein Beamtenstatus und die vereinbarten Leistungen.
Die Bedingungen sollten eindeutig regeln, welche Bedeutung die Feststellung des Dienstherrn hat und welche zusätzlichen Prüfungen oder Nachweise der Versicherer verlangen kann.
Der Versicherungsschutz sollte zu deinem Status als Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit passen. Auch der Umgang mit begrenzter Dienstfähigkeit kann relevant sein.
Die Rente sollte sich an deiner möglichen Einkommens- und Versorgungslücke orientieren. Eine pauschale Standardhöhe passt nicht automatisch zu jeder Laufbahnphase.
Leistungsdauer, Dynamik und Nachversicherungsmöglichkeiten beeinflussen, ob der Schutz auch bei steigendem Einkommen oder einem Statuswechsel ausreichend bleibt.
Gesundheits- und Tätigkeitsangaben sollten vollständig und sorgfältig aufbereitet werden. Abhängig von der Vorgeschichte können unterschiedliche Annahmebedingungen entstehen.
Wir erfassen deine Versorgungssituation, ermitteln deinen Bedarf und vergleichen geeignete Lösungen anhand ihrer Bedingungen.
Du machst kurze Angaben zu deinem Status, Geburtsjahr, Laufbahnstart und deiner bestehenden Absicherung.
Im persönlichen Gespräch klären wir deine mögliche Versorgungslücke, die gewünschte Rentenhöhe und relevante Gesundheitsangaben.
Geeignete Lösungen werden anhand der DU-Klausel, Rentenhöhe, Laufzeit, Anpassungsmöglichkeiten und Annahmebedingungen gegenübergestellt.
Du erhältst eine nachvollziehbare Empfehlung und entscheidest selbst, welche Absicherung zu deiner Laufbahn und deinem Bedarf passt.
Wir verbinden die Besonderheiten deiner Beamtenlaufbahn mit einer sorgfältigen Prüfung der Vertragsbedingungen und persönlicher Beratung.
Persönliche Ansprechpartner
Du erhältst eine persönliche Einordnung deiner Versorgungssituation und der möglichen Absicherung.
Wir berücksichtigen die Besonderheiten von Lehrkräften und unterschiedliche Phasen der Beamtenlaufbahn.
Widerruf, Probe und Lebenszeit können unterschiedliche Versorgungsansprüche und Absicherungsbedarfe mit sich bringen.
Wir vergleichen nicht nur Beiträge, sondern auch Klauseln, Rentenhöhen, Laufzeiten und Anpassungsmöglichkeiten.
Die Beratung findet flexibel digital statt. Gleichzeitig hast du einen persönlichen Ansprechpartner für deine Fragen.
Gesundheitsangaben werden sorgfältig vorbereitet. Wenn sinnvoll und möglich, können anonyme Risikovoranfragen geprüft werden.
Bei Statuswechseln oder steigendem Einkommen prüfen wir mit dir, ob die bestehende Absicherung weiterhin zu deinem Bedarf passt.
Beamtenrechtliche Versorgung und privater Versicherungsschutz sind unterschiedliche Bereiche. Entscheidend sind dein Status und die konkreten Vertragsbedingungen.
Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff. Sie liegt grundsätzlich vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen die dienstlichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Die genaue Beurteilung und die Folgen richten sich nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften.
Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus den Versicherungsbedingungen. Dienstunfähigkeit wird dagegen nach beamtenrechtlichen Vorschriften festgestellt. Für Beamte wird die Arbeitskraftabsicherung häufig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlicher Dienstunfähigkeitsklausel gestaltet.
Die Klausel regelt, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer eine beamtenrechtlich festgestellte Dienstunfähigkeit im Versicherungsvertrag berücksichtigt. Die Formulierungen unterscheiden sich je nach Tarif. Deshalb sollte genau geprüft werden, für welche Statusgruppen sie gilt und welche Nachweise verlangt werden.
Im Referendariat besteht üblicherweise ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die möglichen beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche können in dieser Phase begrenzt sein. Deshalb sollte die persönliche Einkommenslücke besonders sorgfältig geprüft werden.
Bei einer begrenzten Dienstfähigkeit kann die Dienstleistung nur noch in reduziertem Umfang erbracht werden. Ob und in welchem Umfang eine private Versicherung in diesem Fall leistet, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Die passende Rentenhöhe hängt von deinem Einkommen, deinen laufenden Ausgaben, möglichen Versorgungsansprüchen und deinem Status ab. Zusätzlich sind die Annahmegrenzen des jeweiligen Versicherers zu beachten.
Bei der Beantragung einer entsprechenden Versicherung werden in der Regel Gesundheitsfragen gestellt. Die Angaben sollten vollständig und sorgfältig aufbereitet werden. Abhängig von der Vorgeschichte können unterschiedliche Annahmebedingungen entstehen.
Bei einem Wechsel vom Widerruf auf Probe oder später auf Lebenszeit können sich Einkommen, Versorgungsansprüche und Absicherungsbedarf verändern. Dann sollte geprüft werden, ob Rentenhöhe und Vertragsumfang noch zur neuen Situation passen.
Nein. Das Erstgespräch verpflichtet dich zu keinem Abschluss. Du erhältst eine Einordnung deiner Möglichkeiten und entscheidest anschließend selbst und ohne Zeitdruck.